STATUTEN TRINITY GLOBAL
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Art. 1 Name und Sitz
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Unter dem Namen TRINITY GLOBAL besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
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Der Verein hat seinen Sitz in 8914 Aeugst am Albis, Schweiz.
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Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.
Art. 2 Zweck
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TRINITY GLOBAL vernetzt Menschen, die Gesundheit ganzheitlich verstehen und leben möchten – im Spannungsfeld von Schulmedizin, integrativer Medizin und Spiritualität.
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Der Verein verfolgt insbesondere folgende Zwecke:
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Förderung des Austauschs von Wissen aus verschiedenen Kulturen, Heilverfahren und Traditionen.
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Organisation von Vorträgen, Seminaren, Retreats und anderen Formaten, in denen integrative Heilmethoden für die Harmonisierung von Körper, Geist und Seele vermittelt und erfahrbar gemacht werden.
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Aufbau und Pflege einer Community, die Bewusstsein, Heilung und persönliches Wachstum unterstützt.
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10% der Einnahmen des Vereins werden regelmässig an wohltätige Organisationen im In- oder Ausland gespendet, die dem Vereinszweck entsprechen. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Überschüsse werden im Sinne des Vereinszwecks verwendet.
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Art. 3 Mittel
Zur Verwirklichung seines Zweckes verfügt der Verein über:
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Mitgliederbeiträge (Membership-Jahrespass)
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Einnahmen aus Veranstaltungen, Kursen, Retreats und Angeboten von TRINITY GLOBAL
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Spenden, Zuwendungen, Legate und Sponsoring
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Weitere Einnahmen, die mit dem Zweck vereinbar sind.
Art. 4 Mitgliedschaft
4.1 Mitgliedschaft und Membership-Jahrespass
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Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die den Zweck von TRINITY GLOBAL unterstützt.
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Die Mitgliedschaft ist an den Erwerb des TRINITY GLOBAL Membership-Jahrespasses gekoppelt.
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Der Membership-Jahrespass berechtigt zur Teilnahme an den gemäss jeweils gültigem Leistungsumfang kommunizierten Vorteilen (z. B. freie oder vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen, Rabatte auf Einzelsitzungen, Community-Angebote).
4.2 Erwerb der Mitgliedschaft
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Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das von TRINITY GLOBAL eingesetzte Online-Anmeldeformular (z. B. Mailchimp) oder in anderer vom Vorstand festgelegter Form.
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Mit dem Absenden der Anmeldung erklärt die Person, die Statuten anzuerkennen.
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Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Der Entscheid kann ohne Angabe von Gründen erfolgen; ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
4.3 Mitgliederbeitrag / Membership-Jahrespass
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Der Mitgliederbeitrag für den Membership-Jahrespass beträgt CHF 333.– pro Mitglied und Jahr.
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Die Mitgliederversammlung kann den Beitrag auf Antrag des Vorstands anpassen. Änderungen gelten jeweils für die nächste Membership-Periode.
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Der Membership-Jahrespass gilt für 12 Monate ab Zahlungsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes kommuniziert wird.
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Bereits geleistete Mitgliederbeiträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, weder bei Austritt noch bei Ausschluss.
4.4 Verlängerung der Membership
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Spätestens 60 Tage vor Ablauf der laufenden Membership-Periode informiert der Verein das Mitglied per E-Mail über das bevorstehende Ende und sendet eine Zahlungsaufforderung für die nächste Periode.
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Das Mitglied hat ab Versand dieser E-Mail 30 Tage Zeit, seine Membership schriftlich (per E-Mail an die offizielle Kontaktadresse des Vereins) zu kündigen.
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Geht innerhalb dieser Frist keine Kündigung ein, gilt die Membership als verlängert, und der Mitgliederbeitrag für die nächste Periode wird fällig.
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Bezahlt ein Mitglied den fälligen Betrag trotz Verlängerung nicht fristgerecht, kann der Vorstand die Membership sistieren oder beenden.
4.5 Austritt
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Ein Austritt ist jederzeit möglich, indem das Mitglied seinen Austritt schriftlich per E-Mail an die offizielle Kontaktadresse erklärt.
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Der Austritt wird auf Ende der laufenden Membership-Periode wirksam.
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Bereits geleistete Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.
4.6 Ausschluss
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Der Vorstand kann ein Mitglied aus wichtigen Gründen aus dem Verein ausschliessen.
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Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
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Grobe Verletzung der Statuten oder Vereinsinteressen
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schwerwiegendes respektloses Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern
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missbräuchliche Nutzung von Vereinsangeboten.
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Der Ausschluss kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrags besteht nicht.
Art. 5 Organe
Die Organe des Vereins sind:
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die Mitgliederversammlung
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der Vorstand
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die Revisionsstelle (sofern eingesetzt).
Art. 6 Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
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Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt.
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Zur Mitgliederversammlung wird mindestens 20 Tage im Voraus per E-Mail eingeladen. Die Traktandenliste ist beizulegen.
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Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen:
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auf Beschluss des Vorstands oder
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wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
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Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Befugnisse:
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Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
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Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
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Entlastung des Vorstands
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Festlegung oder Anpassung des Mitgliederbeitrags
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Wahl und Abwahl des Vorstands und der Revisionsstelle
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Beschluss über Statutenänderungen
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Beschluss über die Auflösung des Vereins.
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Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Beschlüsse werden – sofern die Statuten nichts anderes bestimmen – mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die/der Vorsitzende.
Art. 7 Vorstand
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Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
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Die Amtsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
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Der Vorstand konstituiert sich selbst (Präsidium, Vizepräsidium, Finanzen etc.).
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Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein nach aussen.
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Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
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Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
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Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
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Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
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Verwaltung der Finanzen, Erstellung von Budget und Jahresrechnung
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Auswahl der wohltätigen Organisationen, an die 10 % der Einnahmen gespendet werden.
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Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst.
Art. 8 Revisionsstelle
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Die Mitgliederversammlung kann eine natürliche oder juristische Person als Revisionsstelle wählen.
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Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht.
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Ist keine Revisionsstelle eingesetzt, übernimmt die Mitgliederversammlung die Abnahme der Jahresrechnung direkt.
Art. 9 Finanzen und Geschäftsjahr
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Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
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Das Geschäftsjahr entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr, sofern der Vorstand nichts anderes bestimmt.
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Die Buchführung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung.
Art. 10 Haftungsausschluss für Veranstaltungen
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Die Teilnahme an Veranstaltungen, Kursen, Retreats und Angeboten von TRINITY GLOBAL erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
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Der Verein und seine Organe haften nicht für Schäden, die Teilnehmenden im Zusammenhang mit Veranstaltungen entstehen, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Art. 11 Statutenänderung
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Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
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Anträge auf Statutenänderungen sind in der Einladung zur Mitgliederversammlung ausdrücklich zu erwähnen.
Art. 12 Auflösung des Vereins
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Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
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Bei Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens. Dieses ist einer oder mehreren gemeinnützigen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung zuzuführen. Eine Rückerstattung an Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 13 Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Gründungs- bzw. Änderungsversammlung in Kraft und ersetzen alle bisherigen Statuten von TRINITY GLOBAL.
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